Altbatterieverordnung
Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß §12 BatterieVO
Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet , diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht).
Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit dem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.